Willkommen im Servicebereich
Antworten, Downloads und Anträge
Auf dieser Seite erhalten Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie wichtige Downloads und Anträge. Sollten Sie Fragen haben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer steckt hinter dem REMSTALWERK?
Die REMSTALWERK GmbH & Co. KG ist ein gemeinsames Unternehmen der Gemeinden Kernen, Remshalden, Urbach und Winterbach, die damit die Energieversorgung in die eigenen Hände genommen haben. Die erwirtschafteten Erlöse fließen in die Kommunen zurück und kommen somit den Menschen in der Region zu Gute.
Erfahrung aus der Energiewirtschaft bringen als Mitgesellschafter die Unternehmenspartner Alb-Elektrizitätswerk Geislingen eG, die Stadtwerke Fellbach und die Stadtwerke Schorndorf ein.
Was bringt mir ein Wechsel des Energielieferanten?
Das REMSTALWERK bietet für jeden den passenden Tarif an und punktet außerdem mit günstigen Preisen, persönlichem Service und kompetenter Beratung vor Ort. Durch einen Wechsel zum heimischen REMSTALWERK schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern stärken auch die Region.
Was ist RemsStrom+?
RemsStrom+ ist unser Tarif für CO2-neutral erzeugten Wasserkraftstrom direkt von der Rems in Remshalden-Geradstetten. Der Strom aus dem Wasserkraftwerk Geradstetten wird vom REMSTALWERK vollständig abgenommen und ausschließlich in der Region vermarktet.
Was ist das Besondere am RemstalStrom Natur?
Die RemstalStrom Natur Tarife bestehen zu 100 % aus Naturstrom aus erneuerbaren Energien. Das schont die Umwelt und gibt ein gutes Gefühl. Außerdem punkten sie – genau wie unsere RemstalStrom Tarife – mit kurzen Erstlaufzeiten und günstigen Konditionen.
An wen wende ich mich bei einer Netzstörung?
Der Stromnetzbetreiber im Gebiet 71394 Kernen i. R., 73650 Winterbach, 73660 Urbach und 73630 Remshalden (außer Remshalden-Buoch) ist die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH.
Ebenfalls ist das REMSTALWERK für die Wasserversorgung und für die Straßenbeleuchtung zuständig.
Verantwortlich für das Gasnetz ist die Netze BW GmbH. Störung melden: 0800 3629-447
Bei Störungen Ihrer Telekomunikation (Telefonie, Internet) wenden Sie sich bitte an Ihren entsprechenden Anbieter.
Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Was Vertragslaufzeiten angeht, haben Sie die Wahl zwischen Tarifen mit definierter Laufzeit und Tarifen ohne definierte Laufzeit. So bleiben Sie stets flexibel.
Wurde keine bestimmte Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Bei Tarifen mit unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei Tarifen mit einer 12- oder 24-monatigen Erstlaufzeit endet der Vertrag nach Ablauf des zwölften bzw. vierundzwanzigsten Belieferungsmonats (Erstlaufzeit). Er verlängert sich (automatisch) auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.
Was bedeutet eingeschränkte Preisgarantie?
Die eingeschränkte Preisgarantie gilt für den „Arbeitspreis Energie netto“ und den „Grundpreis Vertrieb netto“ für die Dauer von 12 Monaten bzw. 24 Monaten (fix 12 bzw. fix 24) ab Lieferbeginn, sofern dieser innerhalb von vier Monaten nach Auftragseingang erfolgen kann. Die Zusammensetzung der Preisbestandteile, welche im „Arbeitspreis Energie netto“ und im „Grundpreis Vertrieb netto“ enthalten sind, ist abhängig vom Versorgungsgebiet und kann sich unterscheiden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Tarifdetails.
Eine Preisgarantie auf die staatlichen Preisbestandteile, Netzentgelte und sonstige Steuern und Umlagen können wir leider nicht anbieten. Diese werden 1 zu 1 an unsere Kunden weitergereicht.
Wie kann ich den Energieversorger wechseln?
Wenn Sie sich für die Belieferung durch das REMSTALWERK entschieden haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Nach Ihrer Auftragserteilung übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem aktuellen Energieversorger und alles, was dazu gehört!
Sind Sie neu in Ihre Wohnung bzw. in Ihr Haus eingezogen, übernehmen wir die Anmeldung. Eine Kündigung der alten Adresse muss im Falle eines Umzuges immer direkt vom Kunden erfolgen.
Fordern Sie gleich ein Angebot (Kontaktformular) an und unterstützen Sie Ihre Region.
Werden Sie jetzt Kunde des REMSTALWERKS!
Kann der Wechsel zum Stromausfall führen?
Nein. Per Gesetz ist der Grundversorger (im Netzgebiet des REMSTALWERKs: EnBW Energie Baden-Württemberg AG) dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen – auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist.
Selbst wenn ein Stromanbieter die Lieferung einstellen würde, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der Grundversorger immer gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen und Sie weiterhin zu beliefern. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Stromversorgung verlassen.
Wie viel Strom verbrauchen meine Haushaltsgeräte?
Wenn Sie wissen wollen, wieviel Strom Ihre einzelnen Geräte verbrauchen, können Sie in unserem Kundencenter ein kostenloses Strommessgerät ausleihen.
Was muss ich tun, wenn ich umziehe?
Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung benötigt Ihr derzeitiger Lieferant folgende Angaben:
- Zählernummer
- Zählerstand am Tag des Auszugs (bzw. zu dem Zeitpunkt des Endes des Mietvertrages)
- Ihre neue Anschrift, damit die Abschlussrechnung zugestellt und eventuelles Guthaben direkt erstattet werden kann.
Sind Sie Kunde des REMSTALWERKS? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular.
Was bedeuten HT und NT bei den Stromtarifen?
Sie finden in unseren Stromtarifen die Hinweise „HT“ und „NT“.
Dies sind Bezeichnungen für die Zählwerke Ihres Stromzählers.
- „HT“ steht dabei für Hochtarif, also das Zählwerk für den Verbrauch am Tag.
- „NT“ steht für den Niedertarif, also den Stromverbrauch in der Nacht.
Downloads und Anträge
An dieser Stelle finden Sie die passenden Downloads und Anträge
Einfach herunterladen, ausfüllen, an das REMSTALWERK schicken und sich über die Ersparnis freuen! Den Papierkram erledigen wir für Sie.
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