Informationen für Elektroinstallateure
Zählerbefestigung
Vorschriften TAB und Anwendungsregel VDE-AR-N 4100
Im Netzgebiet der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH gibt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 („Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“, Herausgeber VDE FNN). Die Anwendungsregel definiert die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen innerhalb eines Wohngebäudes.
Zusätzlich zur Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und den Technischen Anschlussbedingungen sind weitere Anforderungen für Zählerplätze in unseren Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen zu beachten. Die Anforderungen für Zählerplätze und Zählerbefestigungen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zur TAB 2019.
Baustromanschluss
Informationen zum Baustromanschluss | Veranstaltungen (vorübergehend angeschlossene Anlagen)
Sie bzw. Ihr Bauherr benötigen einen vorübergehenden Baustrom-Anschluss bis der reguläre Strom-Hausanschluss in Betrieb gesetzt wird?
Bitte beachten Sie: Auch für die Beantragung eines Baustromanschlusses, benötigen wir, ebenso wie für den regulären Hausanschluss, Angaben zu den Technischen Daten von Ihnen, als ausführenden Elektroinstallateur.
Bitte reichen Sie für die Beantragung eines Baustromanschlusses daher nachfolgende Unterlagen bei uns ein:
1. Antragsformular „Anmeldung zum Netzanschluss“ und „Antrag für die Herstellung von Baustrom und Feststrom mit Vermietung“
von Ihnen ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet.
Wählen Sie bitte in unserem Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“ unter Punkt 3 „zeitlich befristeter Anschluss“ aus. Die Beantragung eines Baustromanschlusses kann im selben Formular, gemeinsam mit dem Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses erfolgen.
2. Amtlicher Lageplan des Gebäudes im Maßstab 1:1000
3. Keller- und Erdgeschossgrundrissplan im Maßstab 1:100 mit Kennzeichnung des gewünschten Netzanschlussraumes/-platzes für den Anschluss
4. Kopie Ihres Installateurausweises von einem anderen Netzbetreiber, falls Sie noch nicht in unserem Installateurverzeichnis aufgenommen sind.
Den Baustromanschluss sollte zur Klärung der Anschlussvarianten am besten vier Wochen vor Baubeginn beantragt werden.
Benötigen Sie bzw. Ihr Bauherr nach Abschluss der Bauarbeiten keinen Baustrom mehr, teilen Sie oder Ihr Bauherr uns dies bitte per E-Mail oder auf dem Postweg mit. Nennen Sie uns bitte auch einen Termin, ab dem wir den Baustromzähler demontieren können.
Genehmigungspflicht bei Anschluss von Geräten mit Nennleistung über 12 kW
Beachten Sie bitte: Alle elektrischen Geräte und Anlagen, Verbrauchsgeräte zur Heizung oder Klimatisierung sowie Ladesäulen für E-Mobilität sind anmeldepflichtig und ab einer Nennleistung von mehr als 12 kW genehmigungspflichtig. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung sowie zur Genehmigungsanfrage das Formular zur Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Sowohl die Anmeldung als auch die Genehmigungsanfrage müssen durch den Elektrofachbetrieb erfolgen.
Preise
Wir rechnen unsere Dienstleistungen direkt mit Ihrem Bauherrn ab.
Informationen zu den Kosten für die Isolierung von Freileitungen, für die Leistungserhöhung, zu den Netzanschlusskosten und zum Baukostenzuschuss entnehmen Sie bitte den Anlagen.
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUR NIEDERSPANNUNGSANSCHLUSSVERORDNUNG (NAV) SOWIE KOSTENTRAGUNGSREGELUNGEN
Hausanschluss in 4 Schritten
1. Schritt: Antragsformular und Unterlagen
Unabhängig von der beabsichtigten Baumaßnahme Ihres Bauherrn (Neubau, Altbau, Sanierung) benötigen wir zur Erstellung eines entsprechenden Angebots/Vertrags für die Errichtung der Netzanschlussleitungen folgende Unterlagen:
1. Antragsformular „Anmeldung zum Netzanschluss“
Von Ihnen ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet
2. Amtlicher Lageplan des Gebäudes im Maßstab 1:1000
3. Keller- und Erdgeschossgrundrissplan im Maßstab 1:100 mit Kennzeichnung des gewünschten Netzanschlussraumes/-platzes für den Anschluss
4. Kopie Ihres Installateurausweises eines anderen Netzbetreibers, falls Sie noch nicht in unserem Installateurverzeichnis aufgenommen sind
Das Antragsformular sowie die oben genannten Unterlagen senden Sie oder der Bauherr bitte per Fax (07151 36971 – 21), per E-Mail (info@remstalwerk.de) oder auf dem Postweg an die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH, Stuttgarter Straße 85, 73630 Remshalden.
Für die termingerechte Erstellung des Hausanschlusses senden Sie oder Ihr Bauherr uns bitte die oben genannten Unterlagen möglichst frühzeitig, mindestens sechs Wochen vor Baubeginn. Nennen Sie uns dabei bitte auch Ihren Wunschtermin zur Anschlusserstellung und eine Telefonnummer unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Bitte halten Sie Ihren Bauherrn dazu an, das Bauvorhaben rechtzeitig vor Baubeginn anzumelden. Wegen verschiedener Genehmigungsverfahren kann die Frist zwischen Auftragserteilung und Inbetriebsetzung des Hausanschlusses in Einzelfällen bis zu 10 Wochen betragen.
Beachten Sie bitte, dass elektrische Anlagen und Verbrauchsgeräte zur Heizung oder Klimatisierung oder mit einer Nennleistung bis 12 kW anmeldepflichtig und von mehr als 12 kW genehmigungspflichtig sind.
⇾ Melde- oder Genehmigungspflicht > oder < 12kW
2. Schritt: Angebot einholen
Auf Grundlage der Anmeldung zum Netzanschluss ermitteln wir Anschlusskosten und berechnen den individuellen Baukostenzuschuss Ihres Bauherrn. Anschließend erhält Ihr Bauherr von uns ein verbindliches Vertragsangebot über die Herstellung seines Hausanschlusses.
Dieses senden wir Ihrem Bauherren in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg zu. Unser Angebot hat eine Verbindlichkeit von einem Monat.
Zur Bestätigung seines Einverständnisses sendet Ihr Bauherr ein Exemplar unterschrieben an uns zurück.
3. Schritt: Erstellung des Hausanschlusses
Ihr Hausanschluss wird durch die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH oder einen von uns beauftragtes Dienstleistungsunternehmen erstellt.
Vor Ausführungsbeginn stimmen wir den Termin mit Ihrem Bauherren ab.
Ihr Bauherr stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin die Leitungstrasse und der Hausanschlussraum zugänglich und die baulichen Voraussetzungen für die spätere Montage des Zählers vorhanden sind.
4. Schritt: Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung Ihres Hausanschlusses erhält Ihr Bauherr unsere Rechnung.
Sie, als ausführender Elektroinstallateur, bestätigen die fachgerechte Fertigstellung Ihrer Gebäudeinstallation indem Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Anmeldung zum Netzanschluss – Inbetriebsetzung“, per Post oder E-Mail zusenden.
Nach Zahlungseingang des Kunden und Vorlage der sogenannten „Fertigmeldung“ durch Sie, als ausführenden Elektroinstallateur, installieren wir oder ein von uns beauftragtes Dienstleistungsunternehmen die Messeinrichtung und setzt den Netzanschluss bis zu der Messstelle in Betrieb.
Ihre Ansprechpartner
Thomas Schmidt
Hasan Softic
Wir sind für Sie da
Bei Fragen oder Anregungen dürfen Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen: