Netzentgelte & Pflichtveröffentlichungen
Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Ihrem Stromverteilnetz
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH ausgeschlossen. Die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.
Netz-/Hausanschluss
Bedingungen für Netzanschluss und Preise
Technische Anschlussbedingungen und technische Mindestanforderungen
Nebenan haben wir die Technischen Anschlussbedingungen TAB BW 2019 und die Erläuterungen der Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH als Download für Sie bereitgestellt.
Weiterhin gilt im Netzgebiet Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“, die VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und die VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)“.
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110 können Sie über den VDE beziehen.
Anmeldung und Inbetriebsetzung von Anlagen & Verbrauchsgeräten
Die Anmeldung übernimmt für Sie ein bei einem Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur.
Grundsätzlich sind uns folgende Anlagen anzumelden:
- neue Kundenanlagen
- zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
- vorübergehend angeschlossene Anlagen z. B. Baustrom und Schaustellerbetriebe
Netznutzung
Die Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH stellt ihr Stromnetz allen Stromanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Dies geschieht auf Basis des Energiewirtschaftsgesetztes und der jeweils gültigen Regelungen/Verordnungen für den Netzzugang für Strom.
Netzzugang
§20 Abs. 1 Satz 1 EnWG:
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge
Netzstrukturdaten
§ 17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 StromNZV
§23 c Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz
Netzentgelte
§19 Abs. 2 StromNEV:
Individuelle Netzentgelte (atypische Netznutzung), Hochlastzeitfenster
§ 21 und 27 Abs. 1 StromNEV:
Geltende Netzentgelte sowie beantragte Änderungen der Netzentgelte
§19 Abs. 2 StromNEV:
§ 21 und 27 Abs. 1 StromNEV:
Messwesen
Moderne Messeinrichtungen
Veröffentlichungspflichten nach MsbG
Wir sind für Sie da
Bei Fragen oder Anregungen dürfen Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen: